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Rückerstattung bei der Krankenkasse

Sie haben eine Überweisung von Ihrem Arzt, die von Ihrer Krankenkasse bewilligt wurde?

Dann können Sie sich einen Teil Ihrer Behandlungskosten bei Ihrer Krankenkasse rückerstatten lassen.
 

Sie haben eine private Krankenversicherung abgeschlossen?

Erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherungsträger, viele private Krankenversicherungen übernehmen je nach Vertrag einen Großteil der Behandlungskosten.

 

Sie sind bei der SVS versichert?

Nutzen Sie Ihren "SVS Gesundheitshunderter"!
Sie gehen zur Vorsorgeuntersuchung, stellen sich selbst gesundheitsfördernde Maßnahmen wie z.B. Massagen im Wert von mind. € 150,- zusammen. reichen das Antragsformular, die Rechnungen und das Befundblatt Ihrer Vorsorgeuntersuchung bei der SVS Landesstelle ein und erhalten € 100,- der Behandlungskosten refundiert.

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